Neue Regelungen für den Einzelhandel am Point of Sale

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Mit Beginn des neuen Jahres 2018 treten rund ums Thema Steuern verschiedene Änderungen in Kraft. Unter anderem tritt eine geänderte Form der Abgabenordnung in Kraft, die besagt, dass das Finanzamt jederzeit ohne vorherige Ankündigung den Betrieb aufsuchen kann, um eine sogenannte Kassennachschau durchzuführen. Hierbei müssen wohl dem Finanzbeamten sämtliche Zugänge zu Kassenbüchern, Büchern und elektronischen Daten gewährt werden. Zudem erlauben die Regelungen eine Beobachtung des öffentlichen Kassenbetriebs und dies auch ohne, dass sich der Finanzbeamte zu erkennen gibt.

Weiterhin kann der Beamte einen Kassensturz verlangen, bei dem alle Kassenaufzeichnungen der Vortage auf den Cent genau stimmen müssen. Außerdem sind Zählprotokolle nun ebenfalls verpflichtend. Jeder ist also verpflichtet täglich Zählprotokolle anzufertigen. Informieren Sie sich zu dem Thema umfassend und kontaktieren bestenfalls Ihren Steuerberater.

UNSER TIPP: Zählprotokolle einfach erstellt mit der speziell für diesen Zweck entwickelten Software MNZ POS:
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