Point of Sale - Neue Regelungen für den Einzelhandel

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Mit Anfang des Jahres 2018 treten im Hinblick auf die Steuerrichtlinien verschiedene Änderungen in Kraft. Unter anderem ist die Form der Abgabenordnung betroffen. Diese Änderung besagt, dass das Finanzamt ohne vorherige Ankündigung den Betrieb zu dessen Öffnungszeiten aufsuchen kann, um eine Kassennachschau durchzuführen. Hier ist es dem Finanzbeamten gestattet sämtliche Zugänge zu Kassenbüchern, Büchern und elektronischen Daten zu verlangen. Außerdem erlauben diese neuen Regelungen eine Überwachung des laufenden Kassenbetriebs wobei sich der Finanzbeamte nicht zu erkennen geben muss.

Zusätzlich kann der Beamte auch einen Kassensturz verlangen, bei dem alle Kassenaufzeichnungen der Vortage auf den Cent genau stimmen müssen. Zugleich sind Zählprotokolle ebenfalls verpflichtend. Jeder ist also verpflichtet täglich Zählprotokolle anzufertigen. Informieren Sie sich zu diesem Thema umfassend und kontaktieren bestenfalls Ihren Steuerberater.

UNSER TIPP: Zählprotokolle einfach erstellt mit der speziell für diesen Zweck entwickelten Software MNZ POS:
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